28 March 2024, 10:39:54

Autor Thema: Film: Sex und Tee  (Gelesen 5317 mal)

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merin

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Film: Sex und Tee
« am: 27 September 2016, 20:37:13 »
Ich bin letztens auf diesen Film zum Thema "Einverständnis" hingewiesen worden. Und ich finde ihn so vergnüglich aber auch nachdenkenswert, dass ich ihn euch nicht vorenthalten möchte.

Auf deutsch: https://youtu.be/2ovcQgIN5G4

auf englisch:https://www.youtube.com/watch?v=u7Nii5w2FaI
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

kass

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #1 am: 28 September 2016, 18:02:11 »
sehr gelungen! geniales Skript.

DANKE für den link. :)
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merin

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #2 am: 28 September 2016, 21:24:54 »
Das freut mich!
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Mondstern

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #3 am: 29 September 2016, 02:38:23 »
Der Clip ist einfach genial. Lustig auf den Punkt gebracht. DEN einzig richtigen Punkt !!!

kass

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #4 am: 29 September 2016, 10:33:42 »
Hi,

ich muss dazu noch mal was sagen, weil es so schön zum Thema passt. Darauf gestoßen bin ich in einem meiner erklärten Lieblingsbücher (Der Fall Christkind), verfasst von einem ehemaligen Dozenten von mir. (Nein, ich hab nicht Jura studiert, aber als Fach belegt.)

Ja, ja, die Juristen beschäftigen sich auch mit der Frage. Schließlich gibt es ja so wunderbare Paragraphen wie den § 1353 BGB, in dem die Pflicht zur ehelichen Beiwohnung geregelt wird.

Das Buch stammt aus dem Jahr 1993. Da ich keinen Zugriff auf den aktuellen BGB Kommentar habe, gehe ich erst einmal davon aus, dass das vermutlich noch jetzt so da drin stehen wird, falls sich nicht irgendjemand erbarmt hat, diesem üblen Schwachsinn ein Ende zu bereiten:
"Jeder Ehegatte ist verpflichtet, sich in ärztliche Behandlung zu begeben und sich einem ungefährlichen operativen Eingriff zu unterziehen, um Hindernisse, die der Ausübung des ehelichen Verkehres entgegenstehen, zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn etwa die Ehefrau zur Vollziehung des "anormalen" Geschlechtsverkehrs bereit ist, sich aber weigert, "den Geschlechtsverkehr richtig zu vollziehen" und zu diesem Zweck eine Operation auf sich zu nehmen."

Das ist noch nicht alles. 1967 hatte der BGH zuletzt über diese Frage zu entscheiden (keine Ahnung, ob in der Zwischenzeit noch mehr Unfug verzapft wurde). Dann lassen wir mal die Herren Bundesrichter für sich sprechen:

„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (...) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen.“

ohne Worte von meiner Seite. Da bin ich sprachlos. aktueller Stand:

"Eine aus der Geschlechtsgemeinschaft resultierende Verpflichtung zum Beischlaf bleibt umstritten, da ein Urteil auf „Herstellung des ehelichen Lebens“ nach § 120 Abs. 3 FamFG nicht vollstreckbar wäre. Das Amtsgericht Brühl beschnitt jedoch in einem Fall aus dem Jahre 2000 wegen Verweigerung des ehelichen Beischlafs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB den Unterhalt."

was soll man dazu sagen? bleibt umstritten? WIE BITTE ??? Habt ihr alle den Sockenschuss nicht gehört??
Unterhalt gekürzt wegen Verweigerung des Beischlafs aus dem Jahre 2000.
Meine Sprachlosigkeit hält an.

"Vergewaltigung war bis 1997 als „außerehelich“ definiert, Vergewaltigung in der Ehe war somit „nur“ gemäß § 240 StGB (Nötigung) strafbar. 1973 legte das Land Hessen, 1983 die Hansestadt Hamburg erfolglos Gesetzesentwürfe vor, um die Formulierung „außerehelich“ aus den §§ 177 bis 179 StGB zu streichen.1983 versuchten die Grünen und Abgeordnete der SPD eine Streichung des Wortes „außerehelich“ zu bewirken. Beide Gesetzesentwürfe scheiterten. CDU und CSU begründeten ihren Widerstand gegen die Reformbestrebungen damit, dass die Gesetzesänderung den Abtreibungsparagraphen 218 erweitern würde, weil Ehefrauen die Behauptung, sie seien vergewaltigt worden, als Rechtfertigung für ihren Wunsch nach Abtreibung verwenden könnten. In den folgenden Jahren legten u. a. die Grünen, die SPD, die PDS, der Juristinnenbund und das Justizministerium verschiedene Gesetzesentwürfe vor. Im Mai 1997 stimmte in namentlicher Abstimmung schließlich eine Mehrheit der Abgeordneten – vom Fraktionszwang befreit – für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten und für die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung. 470 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 138 stimmten dagegen, 35 enthielten sich. Seitdem ist auch die Vergewaltigung in der Ehe nach § 177 StGB strafbar. Der Regierungsentwurf der CDU, CSU und FDP, der eine Widerspruchs- bzw. Versöhnungsklausel enthielt, die es Opfern ehelicher Vergewaltigung im Gegensatz zu Opfern außerehelicher Vergewaltigung ermöglicht hätte, vor der Hauptverhandlung Widerspruch einzulegen und so den Ehepartner vor einer weiteren Strafverfolgung auszuschließen, wurde abgelehnt."

Ja, ja. So sieht es aus. Ich befürworte eine Kampagne zur Ausstrahlung des Tee-Spots mindestens einmal täglich im Bundestag und Bundesrat und an allen deutschen Gerichten, vorzugsweise stündlich!

In diesem Sinne.
LG
Kass
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merin

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #5 am: 29 September 2016, 14:22:21 »
Das ist schon krass und war mir so nicht bewusst. Was für ein Bild wirft das auf Sexualität?
Auch, dass gar nicht darauf eingegangen wird, dass auch Männer die Pflicht hätten, ihre Frauen zu befriedigen (fände ich jetzt nicht weniger schlimm, aber es wird scheinbar nichtmal mitgedacht, dass es da auch andersrum Konflikte gibt). Da entsteht schon der Eindruck, dass es nur darum geht, die Macht der Männer über (ihre) Frauen zu zementieren
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kass

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #6 am: 29 September 2016, 19:42:56 »
Zitat
Da entsteht schon der Eindruck, dass es nur darum geht, die Macht der Männer über (ihre) Frauen zu zementieren

Da entsteht nicht nur der Eindruck, das ist so. Lass es mich mit den Worten meines so innig verehrten Dozenten Klaus Meier ausdrücken:
"Auch die Herren am Bundesgerichtshof nahmen an, dass jeder Ehepartner - gemeint sind und waren stets nur Frauen - verpflichtet ist, geschlechtlich mit dem anderen zu verkehren. ...
Der herrschenden (sic!) Meinung kann nicht gefolgt werden. Dem Staat kommt auch in seiner dritten Gewalt, den Gerichten, nicht das Recht zu, Eheleuten und nichtverheirateten hetero- oder homosexuellen Paaren Vorschriften für ihren Intimbereich zu machen. Ganz offenbar ist das Verlangen der betagten Richter, auch im Schlafzimmer Recht zu sprechen, weniger durch Voyeurismus gekennzeichnet ( :)mit Fußnote zum Thema Impotenz im Alter :)), als durch anachronistische, reaktionäre und zutiefst frauenfeindliche Anschauungen."

Und weil das jetzt gerade alles so furchtbar ernst und fies ist, hier noch ein Hinweis, was dieses Thema mit dem Christkind zu tun hat. In diesem meinem Lieblingsbuch wird die Geschichte juristisch betrachtet, also werden Fragen aufgeworfen (und abgeprüft und beantwortet) wie: Liegt beispielsweise sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 StGB vor, als der Heilige Geist Maria schwängerte? Wie sieht es mit Unterhaltsansprüchen aus? Ist das Christkind ehelich? oder auch Schadenersatzansprüche des Joseph wegen Schwängerung der Maria durch den Heiligen Geist bis hin zu Luftverkehrsrechtlichen Problemen des Fliegens von Engeln und anderen himmlischen Heerscharen. Na ja, und ein zu prüfender Aspekt war das Recht der Maria auf eheliche Beiwohnung gem. § 1353 BGB. (Und er berührte sie nicht, bis sie einen Sohn gebar (Matthäus Kapitel 1 Vers 25))

Ich glaube, jetzt hast du eine Vorstellung davon, wie viel Spaß ich beim Lesen dieses Buches hatte, ich alte Kirchenkritikerin und Feministin.  8)

LG
Kass

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #7 am: 29 September 2016, 21:08:51 »
Ja, das klingt, als hätte mir das auch Freude bereitet. Über einige der Sachen hatte ich auch schon nachgedacht, vor allem darüber, dass sie kein Mitspracherecht hatte, als Gott sie schwängerte.
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

Viskey

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Re: Film: Sex und Tee
« Antwort #8 am: 29 September 2016, 22:09:29 »
He, aber Gott und seine Päne sind doch unfehlbar, was will die Maria da noch mitreden? Natürlich war sie da voll mit einverstanden, is ja wohl klar, hömma.

Gibt dazu auch einen (leider, soweit ich weiß, nie verfilmten) Sketch von Monty Python, wo Maria Josef beizubringen versucht, wieso sie jetzt plötzlich schwanger ist, obwohl sie ihn nie rangelassen hat und immer einen auf keusch gemacht hat. - In dem war Maria tatsächlich einverstanden, weil sie den Herrn Engel doch irgendwie heiß und aufregend fand... :wech:
"There is no such thing as bad work, just unfinished work." - Eric Idle