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Zitate aus anderen Texten oder Liedern

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merin:
Da das hier immer mal wieder Thema war und mir vor Kurzem eine Lektorin gesagt hat, wie es ist, hier meine unschöne Erkenntnis:
In nicht wissenschaftlichen Büchern darf fast nicht zitiert werden. Erlaubt ist die erste Zeile eines Liedes oder Gedichtes bzw. ein ähnlich kurzer Schnipsel eines Buches (da weiß ich es nicht mehr genau). Will man mehr zitieren muss man den Verlag bzw. das Label fragen und meist für die Nutzung zahlen.
Ausnahme: Gemeinfreie Werke darf man vollständig zitieren, so z.B. alle Werke von Heinrich Heine, weil der schon so lange tot ist, dass seine Werke eben gemeinfrei sind.

Ginger:

--- Zitat von: merin am 28 January 2015, 20:05:24 ---Ausnahme: Gemeinfreie Werke darf man vollständig zitieren, so z.B. alle Werke von Heinrich Heine, weil der schon so lange tot ist, dass seine Werke eben gemeinfrei sind.

--- Ende Zitat ---

Oder einfacher ausgedrückt. Auch alle Werke von Personen, die schon seit mehr als 70 Jahren tot sind :) Denn das Urheberrecht ist hier verfallen.

zac:
Vielen Dank an beide.
Die Info bezüglich Autoren, die vor mindestens 70 Jahren gestorben sein müssen, bevor man ihre Werke frei zitieren kann, ist mir auch bekannt.

Bezüglich Zitaten aus jüngeren Büchern / von jüngeren Autoren / oder noch nicht so lange verstorbenen wäre es auch sehr nützlich, genaueren Bescheid zu erhalten - gerade auch, weil wir hier manche Beispiele ...

Als aktiver Journalist habe ich die Erfahrung gemacht, dass Verlage keine Ansprüche an eine Zeitung oder an einen Rundfunksender erhoben, vorausgesetzt man hatte sie ein paar Tage vor dem Druck/der Sendung nett um Erlaubnis gebeten + versprochen, zu dem Zitat selbstverständlich die Quellenangaben hinzuzufügen. Wie das bei Zitaten in diesem Forum wäre ...?

Ginger:
Bei Zeitungen ist es aber so, dass es einen direkten Zweck einnimmt. Ein Zeitungsartikel hat ja eigentlich immer etwas informierendes und somit besteht eine "Interesse der Öffentlichkeit"

Unterhaltung/Literatur gilt leider nicht als "Interesse der Öffentlichkeit"

Hier mal eine guter Artikel http://www.rechtambild.de/2010/04/das-berechtigte-interesse-im-sinne-des-%C2%A7-23-abs-2-kug/

Ich hab das alles in den Vorlesungen durchgekaut..Gott...das war echt viel ^^

zac:
Prima, Ginger, danke nochmal.

Nochmal kurz zum Thema Zitate von Literatur in Zeitungen: Nicht nur von einem Verlag, sondern von mehreren wurde mir auf Anfrage direkt aus der Rechtsabteilung geantwortet wie folgt: "Sie machen damit ja Werbung für uns - egal ob es ein Verriss wird oder ein Lob - also zitieren Sie bitte mit Hinweis auf Verlag + Erscheinungsjahr; nur zu!" - Das galt aber nicht nur für Rezensionen, sondern auch für Zitate in größeren Artikeln im Feuilleton. Bei Bildern lief es übrigens genauso locker.

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