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Selfpublishing und das Finanzamt (?)

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LaHallia:
Hallo liebe Teufelchens,

einige von uns haben ja ebooks auf Amazon.
Ich frage mich gerade, wie das mit dem Finanzamt ist?
Muss man das versteuern? Ab wann (verkaufte Stückzahl, gewisse Einnahmensgrenze, ...).
Wird das aufs Brutto vom Arbeitgeber aufgerechnet? Oder muss ich für zwei verkaufte ebooks auch nochmal Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen?
Muss man sowas dem Finanzamt selbst melden, oder drauf warten bis sie draufkommen und dann eventuell nachzahlen?
Weiß da jemand was?

Liebe Grüße,
LaHallia

Trallala:
Hallo LaHallia,

natürlich musst Du Buchverkäufe versteuern. Mit Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung und Sozialversicherung hat das aber nichts zu tun. Mit Deinem Arbeitgeber auch nicht.

Es geht um zwei Steuern. Umsatzsteuer und Einkommenssteuer.

Umsatzsteuer: Wenn Du ein ebook verkaufst, dann stecken da 19% UMST drin, bei einem echten Buch sind es 7%.
Diese Steuer musst Du ans Finanzamt abführen.
Ich musste die ersten zwei Jahren meiner schriftstellerischen Tätigkeit jedes Quartal eine Steuermeldung machen, auch wenn es keinerlei Umsätze gab. Jetzt reicht es einmal im Jahr, weil die Einkünfte nicht so hoch sind.

Einkommenssteuer: Den Gewinn, den Du mit Deinen Buchverkäufen machst, musst Du versteuern. Das heißt, wenn Du Deine Einkommenssteuererklärung machst, dann musst Du die "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" angeben, Du kannst den Einnahmen aber auch Ausgaben entgegensetzen, z.B. für einen Laptop, oder so.

Wie es ist, wenn die Einnahmen wirklich nur sehr gering sind, weiß ich nicht genau. Da hilft Dir Dein Finanzamt aber sicher weiter. Vielleicht gibt es eine Bagatellklausel, oder etwas in der Art.

T!

Aure:
MWn würdest du als freiberuflich gelten, müsstest also kein Gewerbe anmelden, aber Umsatzsteuer zahlen.
Bei entsprechend geringen Einnahmen kannst du dich aber auf die Kleinunternehmerregelung berufen (einfach mal googlen). Dann fällt das Umsatzsteuerzeug für dich weg.

Wenn du über einen Händler wie Amazon verkaufst, könnte das aber anders sein - die müssen sicher Umsatzsteuer ausweisen, und dann kann es sein, dass du trotzdem entsprechende Meldung ans Finanzamt machen musst, da kenne ich mich leider nicht aus.

Einkommenssteuer fällt immer an, egal wie viel du einnimmst. Die Höhe ist aber selbstverständlich abhängig von deinen Einnahmen.
Als Kleinunternehmer reicht eine Einnahmenüberschussrechnung, du musst keine komplette Buchführung machen.

merin:
Jop, genau. Man müsste schon arg viele Bücher verkaufen, um über die Kleinunternehmergrenze zu kommen. Wenn man mehrere Einnahmequellen hat, gelten diese auch noch getrennt. Also a) schriftstellerische Tätigkeit (unter 14.000€) b) Gurkenverkauf (unter 14.000€) usw. Bei mir haben sich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aber nie über diesen Wert summiert, daher habe ich keine Ahnung, was passiert, wenn man drei Tätigkeiten hat und bei allen 13.900 jährlich verdient. Da würde das Amt wahrscheinlich dann schon mal nachfragen.
Unter a) fielen dann auch Lesungshonorare und Ausschüttungen der VG Wort.

Renten- und Sozialversicherungspflichtig ist man als Freiberufler eh nicht, was den Nachteil hat, dass man eben auch nicht versichert ist. Krankenversichert ist man entweder über einen angestellten Beruf oder als Familienversicherte (dann darf man nicht mehr als irgendwie 230€ oder so monatlich verdienen). Man kann sich auch nebenberuflich selbständig krankenversichern, das ist wesentlich billiger als hauptberuflich, man hat aber keinen Krankentagegeldanspruch.
Wer nur oder hauptsächlich schreibt, sollte eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse erwägen.

Lohnsteuer zahlt man dann, wenn man die Lohnsteuererklärung macht, das wurde ja schon erklärt. Es reicht, wenn man eine Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben macht und dann den Gewinn ausrechnet.

LaHallia:
Hi ihr Lieben,

danke für eure Antworten.
Das hört sich ja mächtig kompliziert an. Bis jetzt hab ich immer nur dieses jährliche Steuerdings gemacht, wo ich dann Geld zurückbekommen habe. Volle 34€ letztes Jahr.  :hehe:
Aber dann weiß ich jetzt, dass ich mich erkundigen muss, falls ich jemals erfolgreiche Autorin werden sollte.  :wasbesseres:

Liebe Grüße,
LaHallia

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