Teufelswerk > Selfpublishing
Selfpublishing und das Finanzamt (?)
Trippelschritt:
Sicher, Du bekommst Deine Abrechnung und kannst hinterher die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen und Deinen Bruttoertrag über die Einkommenssteuer besteuern lassen. Kannst aber zum Beispiel alle Deine Bücher abstzen und auch die Unkosten für die Lesungen, falls Dein Verlag Dir die auslangen nicht erstattet.
Ist doch heute egal, was Du machst. De Staat hat überall seine Finger drin.
Liebe Grüße
Trippelschritt
kass:
--- Zitat ---Bin mir nicht mehr so sicher, ob ich mir das echt antun will oder werde.
--- Ende Zitat ---
Oh! LaHallia, es ist nicht sooo schlimm.
Das Gewusel wird ja erst wichtig, wenn du tatsächlich Geld investierst und / oder höhere Einnahmen hast. Wenn du dir das Leben leicht machen willst, dann würde ich dem Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung einfach einen Brief mitschicken mit ein paar Worten. Frei nach dem Motto: Ich hatte ... Einnahmen aus ebook-Verkäufen bei amazon und weiß nicht, wo ich die eintragen soll. Vielleicht reicht denen das ja sogar. Wahrscheinlich kommt dann eine Antwort: Beim nächsten Mal bitte eintragen in ... .
Hi Trippel,
ich glaube, du irrst dich da. Jedenfalls bei Selbstpublizierern. Das erscheint mir nicht plausibel:
--- Zitat ---Reverse Charge ist nicht so einfach. Du musst möglicherweise erst in Vorleistung treten. Jedenfalls, wenn Du gut verkaufst.
--- Ende Zitat ---
Ich hab jetzt vorsichtshalber noch einmal geguckt und siehe da: Es ist nicht bei jedem Anbieter gleich. (Wusste ich bisher nicht, da ich nur bei amazon bin.)
--- Zitat ---Gibt man bei Xinxii an, dass man umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt einem Xinxii die Tantiemen zuzüglich der Umsatzsteuer aus, die man als Autor dann im Rahmen der Umsatzsteuer- Voranmeldung an das Finanzamt abführt.
Bei Amazon Kindle läuft das nicht so; dort gibt es die Tantiemen netto und Amazon interessiert es nicht, ob man umsatzsteuerpflichtig ist. Muss ich nun von den Kindle- Tantiemen auch noch die Umsatzsteuer selbst abführen.
Zunächst einmal zur Klarstellung: Es geht hier nicht um die Mehrwertsteuer auf das verkaufte Buch. Für die Abführung dieser Steuer ist Amazon als Verkäufer zuständig. Es geht um die Versteuerung des Autorenhonorars und die gute Nachricht: Auf Autorenhonorare bei Amazon Kindle muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden.
Als Autor sieht die Vertragsbeziehung mit Amazon so aus, dass man Dienstleister für ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen ist. Da Amazon steuerlich in Luxemburg registriert ist, handelt es sich um eine nicht steuerbare sonstige Leistung gemäß § 18 UStG. Amazon muss daher nach dem so genannten Reverse Charge- Prinzip die Steuer auf die Tantiemen in Luxemburg abführen (und kann diese als Vorsteuer gleich wieder geltend machen, so dass das für Amazon ein Nullsummenspiel ist).
--- Ende Zitat ---
Ist zwar auch keine Seite mit Gewähr für die Auskunft, ist aber schlüssig. Ach, man lernt doch nie aus!
Wie das bei Verlagshonoraren ist, da habe ich echt keinen Schimmer.
--- Zitat ---Ist doch heute egal, was Du machst. De Staat hat überall seine Finger drin.
--- Ende Zitat ---
:schnief: :schnief: :schnief:
Und jetzt möchte ich noch kurz ein hübsches Zitat loswerden (ich gönne mir gerade mal wieder den guten, alten Kishon zu meiner persönlichen Erbauung): "Es gibt für jede Regierung zahlreiche Möglichkeiten, aus ihren Staatsbürgern potentielle Betrüger zu machen: etwa ständige Geldentwertung, die den Spargroschen auffrisst, oder astronomische Einkommensteuer als Strafe für harte Arbeit und Talent."
In diesem Sinne
LG
Kass
Trallala:
Um es mal wieder herunterzubrechen.
Wenn Du mit Deinen Bücher nur ein paar Hundert Euro im Jahr verdienst, dann rufe beim Finanzamt an und frage, ob es eine Klausel "Hobby/Liebhaberei/Klitzekleiner Nebenverdienst", oder etwas in der Art gibt. In Deutschland geht das.
Dann tragen die das ein, fragen vielleicht mal nach, ob sich was geändert hat, und Du hast Deine Ruhe.
T!
Ionasa:
Ich kann nur bedingt etwas beitragen, aber vielleicht hilft es auch: ich habe an einigen Schulbüchern mitgeschrieben und reiche über meinen Steuerberater die Gutschriften ein. Ich musste kein Gewerbe anmelden ( nur meinem Chef die Nebentätigkeit anzeigen), in den ersten 2 Jahren haben die Ausgaben die Einnahmen ( die da sehr gering waren) immer überschritten und da kam dann vom Finanzamt so etwas wie, wenn das keinen Gewinn abwirft, dann ist das ein Hobby/ eine Liebhaberei und ich dürfe Ausgaben nicht gegenrechnen und müsse es nur als Einnahmen ausweisen...fand ich etwas verwirrend, aber im 3. Jahr gab es dann Gewinn ( weil doch einige Schulen das Buch eingeführt haben) und mittlerweile habe ich an 5 Büchern mitgewirkt und viele Übernahmeseiten in anderen Schulbüchern und seitdem immer einen kleinen Gewinn über den Ausgaben und es herrscht Ruhe, da das Finanzamt seinen Teil bekommt. Da die Reihe nun fertig ist und ich ab etwa Mai vmtl. keine "Betriebskosten" mehr dafür haben werde, bin ich auch mal gespannt, wie das dann nächstes Jahr sein wird, wenn es nur noch "Gewinn" ist...
Aber irgendwie ging es nicht, dass mehrmals hintereinander die Ausgaben höher waren als die Einkünfte. Vielleicht muss man das bei eBooks ja auch beachten?
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