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  • #1 von Salamander am 11 Nov 2020
  • #2 von merin am 22 Nov 2020
  • Ich liefere mal noch die Infos nach. Es gibt verschiedene Ausschreibungen zu Lyrik und Kurzprosa, unter anderem zu humoristischen Texten zum Stillen Örtchen und zu Gaunergeschichten. Wichtig zu wissen ist, dass es keinerlei Honorar und auch kein Freiexemplar gibt. Man muss sogar sein eigenes Belegexemplar kaufen, bekommt darauf aber 50% Rabatt.
    Für mich hat der Verlag sich mit diesen Bedingungen eindeutig disqualifiziert.
  • #3 von June am 22 Nov 2020
  • Ja, leider disqualifiziert, was schade ist, denn die Ausschreibungen sind kurz + knackig. :schnief:
  • #4 von merin am 22 Nov 2020
  • Ja. Aber unter diesen Bedingungen sind das letztlich Druckkostenzuschussdinger, die an die Autor*innen in den Anthos vertickt werden.
  • #5 von tlt am 24 Nov 2020
  • Zitat
    Für mich hat der Verlag sich mit diesen Bedingungen eindeutig disqualifiziert.

    Ja, sehe ich genauso. Das ist nur was für die Leute, die ihren Freunden mal ein Buch zeigen wollen mit einer Geschichte, über der ihr Name steht.
  • #6 von Salamander am 10 Jan 2021
  • Späte Reaktion auf Eure Antworten. :)
    Vorweg, ich habe nicht beim Pohlmann-Verlag veröffentlicht.
    Aber ich habe jetzt mal gründlich nachgedacht, welche "Honorierungen" ich bislang erfahren habe, von einem Freiexemplar bis fünf Freiexemplare oder einem Fuffziger, was auf das Gleiche rauskommt, war nichts drin.
    Autorenrabatt natürlich immer.
    Aber die beiden Verlage, bei denen Du auch bist, tlt,  Golbet und der Fränkische Autorenverband, geben doch auch nicht mehr, es sei denn, man steht auf dem Siegertreppchen?
    Was sind denn für Euch Mindestvoraussetzungen, um einzureichen? Letztlich ist es doch immer symbolisch, was man dafür bekommt, oder?
    Reicht gerade, um die Steuerklärung in den Negativgewinn zu setzen. :devgrin:
    LG
    Sal
  • #7 von merin am 10 Jan 2021
  • Sal, du schreibst es doch schon selbst: Mindestens ein kostenloses Belegexemplar und/oder ein geringes Honorar sind üblich. Ein Verlag, der einem nichtmal ein Belegexemplar bietet, ist damit also deutlich unter dem Üblichen.

    Für mich ist außerdem wichtig, ob der Preis oder die Antho eine Reichweite hat, die Ausschreibenden also Werbung dafür machen. Wird die Publikation nur über Teilnehmende vertickt, kann ich mir das Ganze auch sparen. Nicht zuletzt ist die Frage, wer in der Jury sitzt und die Texte auswählt. Bekomme ich das heraus? Hat die Person eine geeignete Qualifikation? Wenn nicht, ist das für mich erstmal ein Negativpunkt.
  • #8 von Salamander am 10 Jan 2021
  • Ja, also doch so, wie ich es kenne.
    Wobei es mich wundert, dass der Pohlmann-Verlag keine Belegexemplare rausrückt, das sind doch peanuts.
    Ruf und Reichweite eines Verlags spielen natürlich auch eine Rolle, ob man teilnimmt. Jurymitglieder  rauszukriegen finde ich nicht immer einfach.
  • #9 von merin am 10 Jan 2021
  • Jurymitglieder rausfinden ist oft schwer, ja.

    Und was die Belegexemplare angeht: Wenn es keine gibt, gehe ich davon aus, dass das das Geschäftsmodell ist: Jede*r Autor*in wird mindestens eins kaufen. Das ist dann eben wirklich Druckkostenzuschuss. Ich muss nur den Preis hoch genug ansetzen, damit es auch mit Autorenrabatt noch hinhaut.
  • #10 von Salamander am 12 Jan 2021
  • Stimmt, und man will ja auch noch sein Umfeld mit dem eigenen Erzeugnis beglücken, also kann sich das wirklich lohnen für den Verlag.
    Also: Adlerauge sei wachsam! :)
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