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  • #16 von Uli am 07 Jan 2014
  • Oh - da habe ich eine Gelegenheit zum Missverstehen ausgelassen: Genau so habe ich deinen Post auch aufgefasst ...
    • Uli
  • #17 von Sarahleandra am 07 Jan 2014
  • Oh - da habe ich eine Gelegenheit zum Missverstehen ausgelassen: Genau so habe ich deinen Post auch aufgefasst ...
    ;)
    Weiß ich.
    War auch nur irgendwie ... für die anderen ... du verstehst ...  :stirn: :rotwerd:
    • Sarahleandra
  • #18 von Tuerkis am 07 Jan 2014
  • Ich sehe das Ganze wie vulture.
    Es ist eine Art Druckkostenzuschussverlag im neuen Gewand, nur,  dass man nicht selbst bezahlt, sondern die "Fans". Erinnert mich auch stark an den Papierfresserchen-"Verlag", der ja gemeinhin auch den DKZVs zugeordnetwird. Ich nehme an, der Aufwand des Verlags für Cover und Lektorat wird minimal sein - das kriegt jeder Selfpublisher besser und günstiger.
    Ich sehe also den Vorteil dieses Verlags nicht.
    • Tuerkis
  • #19 von merin am 07 Jan 2014
  • Ich dachte, es sei so etwas wie Kickstarter.

    Edit: Ja, ist es. Es braucht eine bestimmte Zahl an Leuten, die vorab verbindlich sagen, dass sie das Buch (bei Kickstarter: Produkt) kaufen würden, wenn es das gäbe. Dabei wird so viel Geld eingenommen, dass das Projekt starten kann.

    Ob das DKZV in neu ist, weiß ich nicht. Der Vorteil ist auf jeden Fall, dass weder Autor noch Verlag ein großes Risiko haben.

    Wir haben hier zu Hause mehrere Kickstarterprodukte und ja, auch Bücher. Und bislang sind wir mit allen sehr zufrieden.

    Manko: Der Starter selbst muss ganz viel Werbung machen, um seine Fans zusammenzubekommen. Ich hätte jedenfalls, glaube ich, nicht ohne weiteres 100 Leute, die für ein Buch von mir 20 Euro ausgeben würden. Oder gar mehr.
  • #20 von vulture am 07 Jan 2014
  • Zitat
    Ich dachte, es sei so etwas wie Kickstarter.

    Edit: Ja, ist es. 

    Es gibt ein paar Unterschiede:

    Die Betreiber von Kickstarter verlangen für ihren Service eine Gebühr von 5%.

    100fans.de verlangt 70-75%
    + deine Unterschrift auf einem Autorenvertrag, der mir persönlich Bauchschmerzen bereiten würde.

    z.B.
    "Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte"
    "das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks des Werkes (...) auch wenn hierfür (...) keine Vergütung erzielt wird"
    "das Recht zur sonstigen Bearbeitung und Umgestaltung, Aktualisierung, Änderung, Ergänzung, Kürzung (...) sowie zur sonstigen Bearbeitung des Werkes in allen Teilen"
    "Der Verlag ist zur geschlossenen Übertragung aller Rechte aus diesem Vertrag berechtigt."
  • #21 von merin am 07 Jan 2014
  • Hui, so weit war ich noch nicht vorgedrungen. Das ist wirklich viel. Und verhindert, dass man später noch dran verdienen kann, wenn ein größerer Verlag das Buch kauft, oder?
  • #22 von Fox am 07 Jan 2014
  • Der Unterschied zu Kickstarter ist, dass 100fans Lektorat, Cover Art etc. anbietet, was bei Kickstarter natürlich nicht der Fall ist. Wie Umfang und Qualität von beidem aussehen, ist natürlich dann auch infrage zu stellen. Letztendlich muss es sich ja für die Plattform rechnen. Der Vertrag klingt in der Tat 'interessant'. Allerdings ist die Frage, ob ein Standardvertrag so unterschiedlich dazu ist.
    • Fox
  • #23 von vulture am 07 Jan 2014
  • Zitat
    Allerdings ist die Frage, ob ein Standardvertrag so unterschiedlich dazu ist.
    Kannst ja mal vergleichen, wenn du magst:

    http://vs.verdi.de/recht-urheber/mustervertraege
  • #24 von Skirnir am 08 Jan 2014
  • Phantanews.de hat sich im letzten September mit dem Modell kritisch auseinandergesetzt. Es hat sich auch ein Dialog mit dem Betreiber ergeben.
    • Skirnir
  • #25 von vulture am 08 Jan 2014
  • Zitat
    Phantanews.de hat sich im letzten September mit dem Modell kritisch auseinandergesetzt. Es hat sich auch ein Dialog mit dem Betreiber ergeben.

    Normalerweise gebe ich mir Mühe, inhaltsbefreite Antworten zu vermeiden, aber hier ist es mal angemessen:

    Danke für den Link!
  • #26 von tlt am 08 Jan 2014
  • Auch Dir ein Danke für das Lesen des Vertrags und den Hinweis darauf.
    Da sind Sachen drin, die mM nach überhaupt nicht gehen. Darauf kann man sich auch gar nicht einlassen. Entweder lesen die Leute das nicht oder verstehen es nicht oder es ist ihnen egal, weil sie so geil drauf sind, nur irgendeinen Vertrag zu bekommen.  :blarg:
  • #27 von merin am 08 Jan 2014
  • tlt kannst Du mir erklären, was da drin ist und warum gar nicht geht? Es mag nämlich auch Leute geben, die es wirklich nicht wissen und über Aufklärung froh sind. Mich zum Beispiel. :biggrin:
  • #28 von Uli am 08 Jan 2014
  • Oh ...

    Dann sollten wir dazu ein Thema starten, aber dringend!

    Was nicht geht, ist die Rechteübertragung - normal ist, daß einem Verlag das Recht eingeräumt wird, ein Buch herauszugeben - und.sonst.nichts.
    Erstmal kann das ins Geld gehen, aber schlimmer noch: Wenn der Verlag das Werk schlicht nicht mehr verlegt (oder die Rechte weiterverkauft) steht AutorIn da wie DvD (Depp vom Dienst)

    Andere Verwertungen bleiben beim Autor.
    Wenn du noch Kontakt zu FF hast, frag die mal, wie chitze das ist, wenn man das falsch macht ...
    • Uli
  • #29 von tlt am 08 Jan 2014
  • Ich schmück mich ungern mit fremden Federn und zitiere da Vulture und seine Auszüge zum Autorenvertrag von 100fans.de:
    "das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks des Werkes (...) auch wenn hierfür (...) keine Vergütung erzielt wird"
    Das heißt z.B., das die das als ganzen Vorab- oder Nachdruck bringen dürfen, ohne dass der Autor Kohle sieht.

    "das Recht zur sonstigen Bearbeitung und Umgestaltung, Aktualisierung, Änderung, Ergänzung, Kürzung (...) sowie zur sonstigen Bearbeitung des Werkes in allen Teilen"
    Und das, das sie mehr oder weniger mit deinem Text machen dürfen, was sie wollen.

    "Der Verlag ist zur geschlossenen Übertragung aller Rechte aus diesem Vertrag berechtigt."
    Und schließlich hier, dass sie die Rechte weitergeben/verkaufen dürfen. Zum einen steht nichts von einer Vergütung daran (stell dir vor, du hast ein Buch, das nicht besonder läuft, aber jemand will ein Drehbuch draus machen ...).
    Also, das ist ein Grund, um den Verlag einen Bogen zu machen.
  • #30 von zag am 09 Jan 2014
  • Das ist wirklich frech. Mal davon abgesehen, das man ganz leicht ausgebootet werden kann, weil der "Verklag", upps, Freudefehler, "Verlag" evtl. ohne Vergütung Deine Geschichte verkauft oder Deine Rechte weitergibt... 

    Es muss nicht mal mehr Deine Geschichte sein (Bearbeitung des Werkes in allen Teilen).
    Da wird der Autor doch ein prima Ideengeber für irgendeine Geschichte, die nichts mehr mit der eigenen zu schaffen hat.
    • zag
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