28 March 2024, 14:04:58

Autor Thema: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten  (Gelesen 8693 mal)

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tlt

  • Federteufel
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Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« am: 17 January 2014, 15:28:00 »
Einen hab ich noch vom Oldigorverlag, der Vollständigkeit halber:

Weihnachtsgeschichten!
 
Auch hier wieder: 
- Kurzgeschichten bis 15.000 Zeichen incl. Leerzeichen
- Einsendeschluss ist der 18. April 2014 (Weihnachten kommt dieses Jahr aber mal wieder ganz schön plötzlich  :biggrin:)

www.oldigor.de/ausschreibungen-1/alles-schl%C3%A4ft-einsam-wacht/
Ich bin zu alt für das alles.

Reuban

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #1 am: 04 February 2014, 11:02:03 »
Ich habe auf Nachfrage beim Verlag von Frau Wölk gerade folgende Antwort bezüglich der Rechte am Text erhalten:

Zitat
Die Rechte gehen für 3 Jahre an den Verlag über, danach erhalten Sie die Rechte an Ihrem Text wieder zurück.

Dies steht nicht in den Ausschreibungsbedingungen, deswegen sei es hier der Vollständigkeit halber erwähnt.

Reuban

Dani

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #2 am: 04 February 2014, 18:09:05 »
Hallo!

Danke Reuban!

das ist doch gut oder? Das man seine Rechte wiederbekommt mein ich.
Ist doch nicht bei allen Verlagen so oder?

Sirius

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #3 am: 04 February 2014, 19:27:20 »
@ Dani,

so wie ich es aus meinen Erfahrungen mit Verlagen weiß, gelten die Rechte an einem Manuskript nur für die jeweilige Buchausgabe - das ist in der Regel die erste Auflage. Für eine zweite Auflage braucht der Verlag die erneute Zustimmung des Autors.

Reuban

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #4 am: 04 February 2014, 20:11:53 »
Natürlich, das ist schon gut, wenn man seine Rechte am Text wiederbekommt. Allerdings finde ich drei Jahre etwas lang. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn der Verlag die Rechte hat, kann er in der Zeit den Text verwenden, wie er will, denke ich. Und als Autor kann man ihn während dieser Sperrfrist strengenommen nicht einmal bei Lesungen verwenden (fürchte ich). Wenn sich hier jemand besser auskennt, wäre ich für eine Richtigstellung sehr dankbar.
Was ich sehr schlecht finde, ist, daß diese drei Jahre nicht im Ausschreibungstext erwähnt sind. Kennt jemand den Verlag genauer? Ich hätte eine passende Geschichte, aber nach derzeitigem Stand würde ich sie nicht einreichen.

Dani

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #5 am: 05 February 2014, 09:22:27 »
Hallo Reuban,

Ich habe die Leute hier erst auf den Verlag gebracht wegen der Ausschreibung "Freche Mädchen große Liebe"
Die ja auch beim O... Verlag drin ist.
Das tat ich aus genau demselben Grund um etwas über den Verlag herauszufinden, leider hatte hier im Forum noch keiner so recht Erfahrungen damit gemacht, und ich auch nicht.
Wir werden also die ersten sein Reuban.
Liebe Grüße!

Dani

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #6 am: 05 February 2014, 09:23:24 »
@ Sirius

Danke!

szazira

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #7 am: 05 February 2014, 13:00:49 »
Ich denke, die drei Jahre gelten lediglich bei Veröffentlichung des Textes. Warum sollte der Verlag eine Geschichte auch mit einer Sperre belegen, die er nicht angenommen hat?

In Rücksprache mit dem Verlag geht ziemlich alles! Wenn du das 'Go' kriegst, kannst du die Geschichte auch in einer Lesung verwenden. Immerhin ist es auch Werbung für den Verlag. Hakt den Punkt doch bei der Dame nach.

Dani

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #8 am: 05 February 2014, 17:46:14 »
Gute Idee Szazira!

Ich hab gedacht ich reich erst mal eine Geschichte ein, und falls sie genommen werden sollte, kann man ja immer noch diskutieren bevor man etwas unterschreibt.
Denn davon das man sofort drei Jahre auf seine Rechte verzichtet, sobald man auf den Mail senden Button gedrückt hat gehe ich auch nicht aus.

tlt

  • Federteufel
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Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #9 am: 05 February 2014, 18:04:08 »
Ich denke, die drei Jahre gelten lediglich bei Veröffentlichung des Textes. Warum sollte der Verlag eine Geschichte auch mit einer Sperre belegen, die er nicht angenommen hat?
Klar nur bei Veröffentlichung. Die anderen Autoren haben ja auch keine Verträge mit dem Verlag, das heißt, sie können weiter frei über ihren Text verfügen. Ich denke übrigens auch nicht, dass sich die Rechte auf Lesungen etc. beziehen.
Ich bin zu alt für das alles.

Reuban

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #10 am: 05 February 2014, 19:08:08 »
Ja, das ist schon klar, daß das nur im Falle einer Veröffentlichung gilt. Wegen Lesung usw. hab ich nun auch nachgefragt - Frau Wölk hat sehr schnell geantwortet:

Zitat
die Rechte beziehen sich auch auf öffentliche Lesungen, aber natürlich erhalten Sie vom Verlag die Genehmigung, Ihre Werke vorzutragen, öffentlich und nicht öffentlich.

Wär das also auch klar.

Sirius

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #11 am: 05 February 2014, 19:17:08 »
Zitat


Zitat
die Rechte beziehen sich auch auf öffentliche Lesungen, aber natürlich erhalten Sie vom Verlag die Genehmigung, Ihre Werke vorzutragen, öffentlich und nicht öffentlich.



Das sollte aber bei Abschluss eines Vertrages berücksichtigt und in Schriftform in den Vertrag aufgenommen werden. Mündliche Zusagen sind nicht zu beweisen.
Außerdem bitte aufpassen, dass durch diese Zusage dem Vorleser keine Kosten irgendwelcher Art entstehen.
Das gilt bei Lesungen aus einer Anthologie ganz besonders für das Vorlesen der Geschichten, die von anderen Mitautoren stammen.

szazira

  • Gast
Re: Ausschreibung: Weihnachtsgeschichten
« Antwort #12 am: 06 February 2014, 10:02:19 »
Zitat


Zitat
die Rechte beziehen sich auch auf öffentliche Lesungen, aber natürlich erhalten Sie vom Verlag die Genehmigung, Ihre Werke vorzutragen, öffentlich und nicht öffentlich.



Das sollte aber bei Abschluss eines Vertrages berücksichtigt und in Schriftform in den Vertrag aufgenommen werden. Mündliche Zusagen sind nicht zu beweisen.
Außerdem bitte aufpassen, dass durch diese Zusage dem Vorleser keine Kosten irgendwelcher Art entstehen.
Das gilt bei Lesungen aus einer Anthologie ganz besonders für das Vorlesen der Geschichten, die von anderen Mitautoren stammen.

:pro: