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Schreiben über reale Personen

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merin:
Liebe Leute,

ich habe gerade einen Text geschrieben, in dem ich das Ende einer langen Bekanntschaft beschreibe. In der jetzt niedergeschriebenen Version habe ich den Namen des Freundes verändert und wenig Hintergrundinformationen gegeben. Ich finde aber, dass der Text besser werden würde, wenn ich mehr zum Hintergrund schreiben würde, weil man dann versteht, wieso Sprachlosigkeit so ein riesen Thema in unserer Beziehung war. Das Problem ist: Dann wäre er identifizierbar. Er war eine Person, die öffentlich bekannt war, wenn ich seinen Vornamen google gibt mir Googel den passenden Nachnamen als Tip. Und nun frage ich mich: Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf ich von meiner Sicht aus über jemanden schreiben und das veröffentlichen? Darf ich auch seinen realen Namen verwenden? Hat jemand da Rechtsquellen dazu?
Meines Erachtens schreibe ich nichts Negatives über ihn. Aber das kann man sicher auch anders sehen...

Uli:
gaaaaanz böses Thema!

Es gibt da etwa tausend Fallstricke, von 'Person des öffentlichen Lebens' bis 'Üble Nachrede' - mal abgesehen von der Sache mit der Rechtsberatung. Wenn du das Werk einem Verlag anbieten willst, OK: Die haben in aller Regel da Fachleute für sowas. Und Ideen, wie man damit umgeht.
Wenn es eine Privatveröffentlichung werden soll, halte ich das so oder so für sehr dünnes Eis, würde also für 'nicht erkennbar' plädieren - vor allem dann, wenn der jemand ein 'Jemand' ist, also sehr wohl Interesse an seinem Außenbild haben kann.
(Andererseits ist so ein Rechtsstreit auch immer verkaufsfördernd, wenn man sich dafür nicht zu schade ist)

Eine Anfrage bei der Zielperson ist wohl nicht möglich?

merin:
Sie ist verstorben, wie ich gerade mitbekommen habe.

Uli:
oh.

Dann wird das (auf vielen Ebenen) nicht einfacher, fürchte ich - erst mal ruhen lassen?

Fantast:
Das macht die Sache ja dann doch recht heikel, da man nun die Erben in Betracht ziehen muss und was sie darüber denken, bzw. ob sie dem ganzen zustimmen. Schweres Thema.

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