Es ist leider nicht ganz so einfach wie hier dargestellt, und dann doch wieder einfacher.
Umsatzsteuer: Wenn Du ein ebook verkaufst, dann stecken da 19% UMST drin, bei einem echten Buch sind es 7%.
Diese Steuer musst Du ans Finanzamt abführen.
Das würde zutreffen, wenn du diese Bücher selbst verkaufen würdest, z.B. in einem Internetshop.
einige von uns haben ja ebooks auf Amazon.
Ich frage mich gerade, wie das mit dem Finanzamt ist?
Bei Verkäufen über amazon führst nicht du die Umsatzsteuer ab, sondern amazon. Du erhältst von amazon eine Tantieme bei jedem Buchverkauf. Die Frage, wo genau diese Tantiemen in einer Umsatzsteuererklärung anzugeben sind, wenn man denn die Einnahmen in einem Unternehmen generiert, das der Umsatzsteuer unterliegt, ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Mein Finanzamt hat da bislang beharrlich geschwiegen, weil überfordert. Schlussendlich fand ich nach Rücksprache mit einem Wirtschaftsprüfer es am plausibelsten, diese Einnahmen als sogenannte "reverse charge" Einnahmen (heißt soviel wie: der andere führt die Umsatzsteuer ab) umsatzsteuerlich anzugeben. Ich bin ja schon in die Verlegenheit gekommen, auch ausländische Tantiemen angeben zu müssen (ein paar Cent in Indien, ein paar Euros mal in den USA usw.). Wenn nun eine Umsatzsteuerpflicht besteht, dann sind die Tantiemen, so weit ich es herausfinden konnte, grundsätzlich zu unterscheiden in 1. Deutschland und EU (reverse charge) und 2. Einnahmen aus Drittländern (für den Tantiemenempfänger auch keine Umsatzsteuer abzuführen, nur auf ein anderes Konto zu verbuchen und in einem anderen Feld in der Umsatzsteuer anzugeben).
Nach diesem komplizierten Exkurs jetzt zu der wesentlich einfacheren Variante, vor der du stehst.
Soweit ich weiß, müssen Künstler keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Wenn eine Gewerbeanmeldung gemacht wird, dann bekommt man mit der Anmeldung automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Da aber keine Gewerbeanmeldung als Schriftsteller erforderlich ist, passiert das nicht automatisch.
Ich würde einfach einmal beim Finanzamt anrufen, oder noch besser (nach meinen eigenen Erfahrungen) hingehen. Das Finanzamt ist nämlich immer noch zur Hilfe verpflichtet. Schöne Sache.
Es gibt den Begriff der "Liebhaberei", der dann benutzt wird, wenn das Finanzamt meint, mit der Tätigkeit sei keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden. Wird, soweit mir bekannt (ich bin keine Steuerberaterin), allerdings wohl hauptsächlich dann angewendet, wenn man Ausgaben steuerlich absetzen will, zu denen keine oder nur sehr geringfügige Einnahmen stehen.
Also noch mal zu den Schritten, die du unternehmen solltest:
1. Entweder hin zum Finanzamt - oder anrufen und Fragebogen für Aufnahme einer selbständigen, freiberuflichen Tätigkeit zuschicken lassen.
2. In dem Fragebogen musst du angeben, welche Gewinne du aus deiner Tätigkeit erwartest. Danach bemisst das Finanzamt anfänglich die zu leistende Einkommensteuervorauszahlung. Nach Abgabe der ersten Steuererklärung wird dann die Vorauszahlung für die folgenden Jahre daran bemessen, was die selbständige Tätigkeit tatsächlich eingebracht hat.
3. Wenn, wie von Merin bereits erwähnt, die Umsätze aus deiner Tätigkeit eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (17.500 Euro), dann hast du die Option, deine Einnahmen als sogenannter Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Was - siehe komplizierte Ausführungen - im Prinzip keinen Sinn macht, wenn du nur über amazon verkaufst, da amazon trotzdem die volle Umsatzsteuer auf die Buchverkäufe abführen muss, und deine amazon-Tantiemen nicht bei dir ein zweites Mal der Umsatzsteuer unterliegen.
Wenn du Aufwendungen im Zusammenhang mit deinen Einnahmen hast, dann macht es Sinn, sich nicht von der Umsatzsteuer befreien zu lassen.
Bei mir ist das so. Ich habe Aufwendungen für Lektorat, für Covergestaltung, für Werbung usw. Diese Rechnungen weisen ja auch Umsatzsteuer aus (das ist die sogenannte Vorsteuer), die ich dann vom Finanzamt erstattet bekomme.
Ich tue jetzt mal so, als wären das alles böhmische Dörfer für dich und gebe dir Beispiele, um es zu verdeutlichen:
Variante 1: Ich verkaufe meine Bücher selbst in einem Buchladen (kommt bei mir auch vor, weil eine Freundin 3 Buchläden hat und dort meine Bücher führt)
Preis Buch: 10,- Euro plus USt = 11,90 Euro
Im Jahr 2016 verkaufte Bücher z.B.: 1000 Stück (das wäre natürlich ein Traum)
Einnahmen gesamt 11.900 Euro. Netto 10.000,00, Anteil Umsatzsteuer 1.900 Euro.
Hättest du keine Kosten, müsstest du die 1.900 Euro ans Finanzamt zahlen. Das geht bei gedruckten Büchern natürlich nicht. Sagen wir, du hast die 1000 Bücher für 5,- Euro das Stück plus Umsatzsteuer (Vorsteuer) eingekauft. Sagen wir, du hast einen Lektor und einen Coverdesigner beauftragt, die dir auch Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt haben. Sagen wir mal zusammen 2000,- Euro plus Umsatzsteuer.
Dann hättest du also im Zusammenhang mit den Buchverkäufen insgesamt 7000,- Euro Kosten plus Umsatzsteuer (1.330 Euro) gehabt.
Vielleicht hilft als Eselsbrücke, um es zu verstehen, dass du bevor du Umsätze mit Umsatzsteuer erzielen kannst,
vorher erst einmal Ausgaben hast, um dann ein Produkt zu haben, das du verkaufen kannst.
Was du also in diesem Beispiel ans Finanzamt an Umsatzsteuer zu zahlen hast, ergibt sich aus der Differenz zwischen deiner Umsatzsteuer 1.900 Euro und der Vorsteuer (die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer) von 1.330 Euro. In diesem Beispiel will das Finanzamt also von dir 570 Euro haben.
Variante 2: Einnahmen nur bei amazonamazon verkauft 1000 deiner ebooks zu beispielsweise 4,99. Dann erhältst du etwa 70 % vom Nettopreis, sagen wir mal 2,90 Euro pro Buch. Insgesamt also Einnahmen von 2900 Euro.
Wenn du keine Kosten hast, dann ist kein Gewinn 2900 Euro. Umsatzsteuer fällt bei dir nicht an, weil ja amazon die Umsatzsteuer abführt.
Wenn du aber Kosten hast, beispielsweise 1000 Euro für Lektorat und Coverdesign plus Vorsteuer, mithin 1190 Euro netto, dann ergibt sich:
Wenn du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist, dann ist dein Gewinn 2900 Euro minus 1190 Euro, weil du ja die Wahl getroffen hast, nicht der Umsatzsteuer zu unterliegen.
Wenn du dich freiwillig der Umsatzsteuer unterwirfst, dann ist dein Gewinn 2900 - 1000 Euro, weil das Finanzamt dir die 190 Euro erstatten muss.
So, und nu höre ich auf, bevor ich alle hier völlig in Verwirrung stürze. Ich hoffe, es hat dir trotzdem geholfen.
LG
Kass