02 June 2025, 15:24:48

Autor Thema: Selfpublishing und das Finanzamt (?)  (Gelesen 2513 mal)

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LaHallia

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Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« am: 02 December 2016, 10:42:19 »
Hallo liebe Teufelchens,

einige von uns haben ja ebooks auf Amazon.
Ich frage mich gerade, wie das mit dem Finanzamt ist?
Muss man das versteuern? Ab wann (verkaufte Stückzahl, gewisse Einnahmensgrenze, ...).
Wird das aufs Brutto vom Arbeitgeber aufgerechnet? Oder muss ich für zwei verkaufte ebooks auch nochmal Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen?
Muss man sowas dem Finanzamt selbst melden, oder drauf warten bis sie draufkommen und dann eventuell nachzahlen?
Weiß da jemand was?

Liebe Grüße,
LaHallia
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Trallala

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #1 am: 02 December 2016, 11:05:26 »
Hallo LaHallia,

natürlich musst Du Buchverkäufe versteuern. Mit Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung und Sozialversicherung hat das aber nichts zu tun. Mit Deinem Arbeitgeber auch nicht.

Es geht um zwei Steuern. Umsatzsteuer und Einkommenssteuer.

Umsatzsteuer: Wenn Du ein ebook verkaufst, dann stecken da 19% UMST drin, bei einem echten Buch sind es 7%.
Diese Steuer musst Du ans Finanzamt abführen.
Ich musste die ersten zwei Jahren meiner schriftstellerischen Tätigkeit jedes Quartal eine Steuermeldung machen, auch wenn es keinerlei Umsätze gab. Jetzt reicht es einmal im Jahr, weil die Einkünfte nicht so hoch sind.

Einkommenssteuer: Den Gewinn, den Du mit Deinen Buchverkäufen machst, musst Du versteuern. Das heißt, wenn Du Deine Einkommenssteuererklärung machst, dann musst Du die "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" angeben, Du kannst den Einnahmen aber auch Ausgaben entgegensetzen, z.B. für einen Laptop, oder so.

Wie es ist, wenn die Einnahmen wirklich nur sehr gering sind, weiß ich nicht genau. Da hilft Dir Dein Finanzamt aber sicher weiter. Vielleicht gibt es eine Bagatellklausel, oder etwas in der Art.

T!


Aure

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #2 am: 02 December 2016, 12:36:20 »
MWn würdest du als freiberuflich gelten, müsstest also kein Gewerbe anmelden, aber Umsatzsteuer zahlen.
Bei entsprechend geringen Einnahmen kannst du dich aber auf die Kleinunternehmerregelung berufen (einfach mal googlen). Dann fällt das Umsatzsteuerzeug für dich weg.

Wenn du über einen Händler wie Amazon verkaufst, könnte das aber anders sein - die müssen sicher Umsatzsteuer ausweisen, und dann kann es sein, dass du trotzdem entsprechende Meldung ans Finanzamt machen musst, da kenne ich mich leider nicht aus.

Einkommenssteuer fällt immer an, egal wie viel du einnimmst. Die Höhe ist aber selbstverständlich abhängig von deinen Einnahmen.
Als Kleinunternehmer reicht eine Einnahmenüberschussrechnung, du musst keine komplette Buchführung machen.
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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #3 am: 02 December 2016, 17:08:03 »
Jop, genau. Man müsste schon arg viele Bücher verkaufen, um über die Kleinunternehmergrenze zu kommen. Wenn man mehrere Einnahmequellen hat, gelten diese auch noch getrennt. Also a) schriftstellerische Tätigkeit (unter 14.000€) b) Gurkenverkauf (unter 14.000€) usw. Bei mir haben sich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aber nie über diesen Wert summiert, daher habe ich keine Ahnung, was passiert, wenn man drei Tätigkeiten hat und bei allen 13.900 jährlich verdient. Da würde das Amt wahrscheinlich dann schon mal nachfragen.
Unter a) fielen dann auch Lesungshonorare und Ausschüttungen der VG Wort.

Renten- und Sozialversicherungspflichtig ist man als Freiberufler eh nicht, was den Nachteil hat, dass man eben auch nicht versichert ist. Krankenversichert ist man entweder über einen angestellten Beruf oder als Familienversicherte (dann darf man nicht mehr als irgendwie 230€ oder so monatlich verdienen). Man kann sich auch nebenberuflich selbständig krankenversichern, das ist wesentlich billiger als hauptberuflich, man hat aber keinen Krankentagegeldanspruch.
Wer nur oder hauptsächlich schreibt, sollte eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse erwägen.

Lohnsteuer zahlt man dann, wenn man die Lohnsteuererklärung macht, das wurde ja schon erklärt. Es reicht, wenn man eine Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben macht und dann den Gewinn ausrechnet.
Ich röste zunächst immer, ohne andere Röstungen zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist mein Ansatz der, eine qualifizierte Lesermeinung abzugeben, Euch also zu verraten, wie der Text auf mich wirkt und wie es mir beim Lesen geht und was ich gern anders hätte.

LaHallia

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #4 am: 02 December 2016, 21:09:17 »
Hi ihr Lieben,

danke für eure Antworten.
Das hört sich ja mächtig kompliziert an. Bis jetzt hab ich immer nur dieses jährliche Steuerdings gemacht, wo ich dann Geld zurückbekommen habe. Volle 34€ letztes Jahr.  :hehe:
Aber dann weiß ich jetzt, dass ich mich erkundigen muss, falls ich jemals erfolgreiche Autorin werden sollte.  :wasbesseres:

Liebe Grüße,
LaHallia
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Trallala

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #5 am: 02 December 2016, 21:16:45 »
Wenn Du eine erfolgreiche Autorin bist, kannst Du Dir einen Steuerberater leisten  :klug:

LaHallia

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #6 am: 02 December 2016, 22:34:12 »
Du hast natürlich völlig Recht.  :diablo: :diablo: :diablo:
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kass

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #7 am: 03 December 2016, 13:13:42 »
Es ist leider nicht ganz so einfach wie hier dargestellt, und dann doch wieder einfacher.

Zitat
Umsatzsteuer: Wenn Du ein ebook verkaufst, dann stecken da 19% UMST drin, bei einem echten Buch sind es 7%.
Diese Steuer musst Du ans Finanzamt abführen.

Das würde zutreffen, wenn du diese Bücher selbst verkaufen würdest, z.B. in einem Internetshop.

Zitat
einige von uns haben ja ebooks auf Amazon.
Ich frage mich gerade, wie das mit dem Finanzamt ist?

Bei Verkäufen über amazon führst nicht du die Umsatzsteuer ab, sondern amazon. Du erhältst von amazon eine Tantieme bei jedem Buchverkauf. Die Frage, wo genau diese Tantiemen in einer Umsatzsteuererklärung anzugeben sind, wenn man denn die Einnahmen in einem Unternehmen generiert, das der Umsatzsteuer unterliegt, ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Mein Finanzamt hat da bislang beharrlich geschwiegen, weil überfordert. Schlussendlich fand ich nach Rücksprache mit einem Wirtschaftsprüfer es am plausibelsten, diese Einnahmen als sogenannte "reverse charge" Einnahmen (heißt soviel wie: der andere führt die Umsatzsteuer ab) umsatzsteuerlich anzugeben. Ich bin ja schon in die Verlegenheit gekommen, auch ausländische Tantiemen angeben zu müssen (ein paar Cent in Indien, ein paar Euros mal in den USA usw.). Wenn nun eine Umsatzsteuerpflicht besteht, dann sind die Tantiemen, so weit ich es herausfinden konnte, grundsätzlich zu unterscheiden in 1. Deutschland und EU (reverse charge) und 2. Einnahmen aus Drittländern (für den Tantiemenempfänger auch keine Umsatzsteuer abzuführen, nur auf ein anderes Konto zu verbuchen und in einem anderen Feld in der Umsatzsteuer anzugeben).

Nach diesem komplizierten Exkurs jetzt zu der wesentlich einfacheren Variante, vor der du stehst.

Soweit ich weiß, müssen Künstler keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Wenn eine Gewerbeanmeldung gemacht wird, dann bekommt man mit der Anmeldung automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Da aber keine Gewerbeanmeldung als Schriftsteller erforderlich ist, passiert das nicht automatisch.

Ich würde einfach einmal beim Finanzamt anrufen, oder noch besser (nach meinen eigenen Erfahrungen) hingehen. Das Finanzamt ist nämlich immer noch zur Hilfe verpflichtet. Schöne Sache.

Es gibt den Begriff der "Liebhaberei", der dann benutzt wird, wenn das Finanzamt meint, mit der Tätigkeit sei keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden. Wird, soweit mir bekannt (ich bin keine Steuerberaterin), allerdings wohl hauptsächlich dann angewendet, wenn man Ausgaben steuerlich absetzen will, zu denen keine oder nur sehr geringfügige Einnahmen stehen.

Also noch mal zu den Schritten, die du unternehmen solltest:
1. Entweder hin zum Finanzamt - oder anrufen und Fragebogen für Aufnahme einer selbständigen, freiberuflichen Tätigkeit zuschicken lassen.
2. In dem Fragebogen musst du angeben, welche Gewinne du aus deiner Tätigkeit erwartest. Danach bemisst das Finanzamt anfänglich die zu leistende Einkommensteuervorauszahlung. Nach Abgabe der ersten Steuererklärung wird dann die Vorauszahlung für die folgenden Jahre daran bemessen, was die selbständige Tätigkeit tatsächlich eingebracht hat.
3. Wenn, wie von Merin bereits erwähnt, die Umsätze aus deiner Tätigkeit eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (17.500 Euro), dann hast du die Option, deine Einnahmen als sogenannter Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Was - siehe komplizierte Ausführungen - im Prinzip keinen Sinn macht, wenn du nur über amazon verkaufst, da amazon trotzdem die volle Umsatzsteuer auf die Buchverkäufe abführen muss, und deine amazon-Tantiemen nicht bei dir ein zweites Mal der Umsatzsteuer unterliegen.

Wenn du Aufwendungen im Zusammenhang mit deinen Einnahmen hast, dann macht es Sinn, sich nicht von der Umsatzsteuer befreien zu lassen.

Bei mir ist das so. Ich habe Aufwendungen für Lektorat, für Covergestaltung, für Werbung usw. Diese Rechnungen weisen ja auch Umsatzsteuer aus (das ist die sogenannte Vorsteuer), die ich dann vom Finanzamt erstattet bekomme.

Ich tue jetzt mal so, als wären das alles böhmische Dörfer für dich und gebe dir Beispiele, um es zu verdeutlichen:

Variante 1: Ich verkaufe meine Bücher selbst in einem Buchladen (kommt bei mir auch vor, weil eine Freundin 3 Buchläden hat und dort meine Bücher führt)

Preis Buch: 10,- Euro plus USt = 11,90 Euro
Im Jahr 2016 verkaufte Bücher z.B.: 1000 Stück (das wäre natürlich ein Traum)
Einnahmen gesamt 11.900 Euro. Netto 10.000,00, Anteil Umsatzsteuer 1.900 Euro.

Hättest du keine Kosten, müsstest du die 1.900 Euro ans Finanzamt zahlen. Das geht bei gedruckten Büchern natürlich nicht. Sagen wir, du hast die 1000 Bücher für 5,- Euro das Stück plus Umsatzsteuer (Vorsteuer) eingekauft. Sagen wir, du hast einen Lektor und einen Coverdesigner beauftragt, die dir auch Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt haben. Sagen wir mal zusammen 2000,-  Euro plus Umsatzsteuer.

Dann hättest du also im Zusammenhang mit den Buchverkäufen insgesamt 7000,- Euro Kosten plus Umsatzsteuer (1.330 Euro) gehabt.

Vielleicht hilft als Eselsbrücke, um es zu verstehen, dass du bevor du Umsätze mit Umsatzsteuer erzielen kannst, vorher erst einmal Ausgaben hast, um dann ein Produkt zu haben, das du verkaufen kannst.

Was du also in diesem Beispiel ans Finanzamt an Umsatzsteuer zu zahlen hast, ergibt sich aus der Differenz zwischen deiner Umsatzsteuer 1.900 Euro und der Vorsteuer (die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer) von 1.330 Euro. In diesem Beispiel will das Finanzamt also von dir 570 Euro haben.

Variante 2: Einnahmen nur bei amazon

amazon verkauft 1000 deiner ebooks zu beispielsweise 4,99. Dann erhältst du etwa 70 % vom Nettopreis, sagen wir mal 2,90 Euro pro Buch. Insgesamt also Einnahmen von 2900 Euro.

Wenn du keine Kosten hast, dann ist kein Gewinn 2900 Euro. Umsatzsteuer fällt bei dir nicht an, weil ja amazon die Umsatzsteuer abführt.

Wenn du aber Kosten hast, beispielsweise 1000 Euro für Lektorat und Coverdesign plus Vorsteuer, mithin 1190 Euro netto, dann ergibt sich:

Wenn du umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist, dann ist dein Gewinn 2900 Euro minus 1190 Euro, weil du ja die Wahl getroffen hast, nicht der Umsatzsteuer zu unterliegen.

Wenn du dich freiwillig der Umsatzsteuer unterwirfst, dann ist dein Gewinn 2900 - 1000 Euro, weil das Finanzamt dir die 190 Euro erstatten muss.

So, und nu höre ich auf, bevor ich alle hier völlig in Verwirrung stürze. Ich hoffe, es hat dir trotzdem geholfen.

LG
Kass


 



Trippelschritt

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #8 am: 03 December 2016, 15:45:17 »
Bei Montsegur gibt es einen Steuerthread, in dem mehr steht, als Dein Finanzbeamter wahrscheinlich weiß. Mein Steuerberater hatte noch keinen Autor unter seinen Kunden und beim Finanzamt gab es auch niemanden, der Ahnung hatte.
Reverse Charge ist nicht so einfach. Du musst möglicherweise erst in Vorleistung treten. Jedenfalls, wenn Du gut verkaufst.
Ich hoffe vom Haken zu sein, weil mein Verlag im Ausland sitzt und meine Umsatzsteuer bezahlt. Ich warte aber immer noch darauf, was das Finanzamt zu meiner Steuererklärung sagt.

Einfacher ist die Sache mit der Einkommensteuer. Dein Verkaufserlös ist Brutto.

Liebe Grüße
Trippelschritt
Wer bin ich, wer war ich, wer werde ich sein?

LaHallia

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #9 am: 03 December 2016, 15:48:11 »
Oh Mann, und ich dachte das wäre total einfach und ich würde endlich reich werden  :deveek:
Bin mir nicht mehr so sicher, ob ich mir das echt antun will oder werde.

Ich nehme an, dass wenn man über einen Verlag veröffentlicht genau dasselbe machen muss?

Liebe Grüße,
LaHallia
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Trippelschritt

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #10 am: 03 December 2016, 16:53:01 »
Sicher, Du bekommst Deine Abrechnung und kannst hinterher die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen und Deinen Bruttoertrag über die Einkommenssteuer besteuern lassen. Kannst aber zum Beispiel alle Deine Bücher abstzen und auch die Unkosten für die Lesungen, falls Dein Verlag Dir die auslangen nicht erstattet.

Ist doch heute egal, was Du machst. De Staat hat überall seine Finger drin.

Liebe Grüße
Trippelschritt
Wer bin ich, wer war ich, wer werde ich sein?

kass

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #11 am: 03 December 2016, 17:31:44 »
Zitat
Bin mir nicht mehr so sicher, ob ich mir das echt antun will oder werde.

Oh! LaHallia, es ist nicht sooo schlimm.

Das Gewusel wird ja erst wichtig, wenn du tatsächlich Geld investierst und / oder höhere Einnahmen hast. Wenn du dir das Leben leicht machen willst, dann würde ich dem Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung einfach einen Brief mitschicken mit ein paar Worten. Frei nach dem Motto: Ich hatte ... Einnahmen aus ebook-Verkäufen bei amazon und weiß nicht, wo ich die eintragen soll. Vielleicht reicht denen das ja sogar. Wahrscheinlich kommt dann eine Antwort: Beim nächsten Mal bitte eintragen in ... .

Hi Trippel,

ich glaube, du irrst dich da. Jedenfalls bei Selbstpublizierern. Das erscheint mir nicht plausibel:

Zitat
Reverse Charge ist nicht so einfach. Du musst möglicherweise erst in Vorleistung treten. Jedenfalls, wenn Du gut verkaufst.

Ich hab jetzt vorsichtshalber noch einmal geguckt und siehe da: Es ist nicht bei jedem Anbieter gleich. (Wusste ich bisher nicht, da ich nur bei amazon bin.)

Zitat
Gibt man bei Xinxii an, dass man umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt einem Xinxii die Tantiemen zuzüglich der Umsatzsteuer aus, die man als Autor dann im Rahmen der Umsatzsteuer- Voranmeldung an das Finanzamt abführt.

Bei Amazon Kindle läuft das nicht so; dort gibt es die Tantiemen netto und Amazon interessiert es nicht, ob man umsatzsteuerpflichtig ist. Muss ich nun von den Kindle- Tantiemen auch noch die Umsatzsteuer selbst abführen.

Zunächst einmal zur Klarstellung: Es geht hier nicht um die Mehrwertsteuer auf das verkaufte Buch. Für die Abführung dieser Steuer ist Amazon als Verkäufer zuständig. Es geht um die Versteuerung des Autorenhonorars und die gute Nachricht: Auf Autorenhonorare bei Amazon Kindle muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden.

Als Autor sieht die Vertragsbeziehung mit Amazon so aus, dass man Dienstleister für ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen ist. Da Amazon steuerlich in Luxemburg registriert ist, handelt es sich um eine nicht steuerbare sonstige Leistung gemäß § 18 UStG. Amazon muss daher nach dem so genannten Reverse Charge- Prinzip die Steuer auf die Tantiemen in Luxemburg abführen (und kann diese als Vorsteuer gleich wieder geltend machen, so dass das für Amazon ein Nullsummenspiel ist).

Ist zwar auch keine Seite mit Gewähr für die Auskunft, ist aber schlüssig. Ach, man lernt doch nie aus!

Wie das bei Verlagshonoraren ist, da habe ich echt keinen Schimmer.

Zitat
Ist doch heute egal, was Du machst. De Staat hat überall seine Finger drin.

 :schnief: :schnief: :schnief:

Und jetzt möchte ich noch kurz ein hübsches Zitat loswerden (ich gönne mir gerade mal wieder den guten, alten Kishon zu meiner persönlichen Erbauung): "Es gibt für jede Regierung zahlreiche Möglichkeiten, aus ihren Staatsbürgern potentielle Betrüger zu machen: etwa ständige Geldentwertung, die den Spargroschen auffrisst, oder astronomische Einkommensteuer als Strafe für harte Arbeit und Talent."

In diesem Sinne
LG
Kass


Trallala

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Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #12 am: 03 December 2016, 19:58:28 »
Um es mal wieder herunterzubrechen.

Wenn Du mit Deinen Bücher nur ein paar Hundert Euro im Jahr verdienst, dann rufe beim Finanzamt an und frage, ob es eine Klausel "Hobby/Liebhaberei/Klitzekleiner Nebenverdienst", oder etwas in der Art gibt. In Deutschland geht das.

Dann tragen die das ein, fragen vielleicht mal nach, ob sich was geändert hat, und Du hast Deine Ruhe.

T!

Ionasa

  • Gast
Re: Selfpublishing und das Finanzamt (?)
« Antwort #13 am: 27 January 2017, 21:15:44 »
Ich kann nur bedingt etwas beitragen, aber vielleicht hilft es auch: ich habe an einigen Schulbüchern mitgeschrieben und reiche über meinen Steuerberater die Gutschriften ein. Ich musste kein Gewerbe anmelden ( nur meinem Chef die Nebentätigkeit anzeigen), in den ersten 2 Jahren haben die Ausgaben die Einnahmen ( die da sehr gering waren) immer überschritten und da kam dann vom Finanzamt so etwas wie, wenn das keinen Gewinn abwirft, dann ist das ein Hobby/ eine Liebhaberei und ich dürfe Ausgaben nicht gegenrechnen und müsse es nur als Einnahmen ausweisen...fand ich etwas verwirrend, aber im 3. Jahr gab es dann Gewinn ( weil doch einige Schulen das Buch eingeführt haben) und mittlerweile habe ich an 5 Büchern mitgewirkt und viele Übernahmeseiten in anderen Schulbüchern und seitdem immer einen kleinen Gewinn über den Ausgaben und es herrscht Ruhe, da das Finanzamt seinen Teil bekommt. Da die Reihe nun fertig ist und ich ab etwa Mai vmtl. keine "Betriebskosten" mehr dafür haben werde, bin ich auch mal gespannt, wie das dann nächstes Jahr sein wird, wenn es nur noch "Gewinn" ist...
Aber irgendwie ging es nicht, dass mehrmals hintereinander die Ausgaben höher waren als die Einkünfte. Vielleicht muss man das bei eBooks ja auch beachten?